1000 Ferienwochen für Familien aus Nordrhein-Westfalen in Familienferienstätten

Nordrhein-Westfalen legt Sonderprogramm zur Förderung von Familienerholungswochen auf / Neue Coronaschutzverordnung eröffnet Perspektiven für Kinder und Jugendliche nun auch für Ferienfreizeiten

27. Mai 2021
phb Familie, See, Ferien

Familien mit Kindern sind seit Monaten durch die Herausforderungen der Corona-Pandemie stark belastet. Das Familienministerium möchte daher Familien mit geringfügigem Einkommen mit einem Sonderprogramm zur Förderung von Familienerholungswochen ein Angebot machen.

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Familien mit Kindern sind seit Monaten durch die Herausforderungen der Corona-Pandemie stark belastet. Das Familienministerium möchte daher Familien mit geringfügigem Einkommen mit einem Sonderprogramm zur Förderung von Familienerholungswochen ein Angebot machen. Das Programm „1000 Ferienwochen für Familien aus Nordrhein-Westfalen in Familienferienstätten“ hat ein Fördervolumen in Höhe von 1 Million Euro für 2021. Inkludiert sind Vollverpflegung und familienfreundliche, pädagogisch begleitete Freizeitangebote, um den Pandemie-Alltag hinter sich zu lassen und gemeinsame Zeit zu genießen.
 
„Wir möchten einen Beitrag leisten, um 1000 besonders belasteten Familien aus Nordrhein-Westfalen in der kräftezehrenden Pandemie-Zeit eine Erholung zu ermöglichen. Unser Angebot richtet sich an interessierte Familien mit geringem Einkommen, die eine einwöchige gemeinsame Auszeit in einer Familienferienstätte machen möchten“, sagte Familienminister Joachim Stamp.
 
Ab sofort können Familien, insbesondere auch Alleinerziehende, eine Woche Familienurlaub in einer Familienferienstätte über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. per mail unter info@familienerholung-nrw.de oder kostenfrei unter der Rufnummer 0800 0005627 buchen. Der Informationsflyer mit allen wichtigen Angaben zur Familienferienwoche erreicht die Familien in diesen Tagen über die Familienzentren und die weitere Kinder- und Jugendhilfestruktur. Eine kostenfreie Buchungshotline und die online-Antragstellung wurde bereits eingerichtet. Die Familienerholungswoche kann in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit erfolgen.
 
Die Förderung richtet sich an interessierte Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit Handicap, Alleinerziehende und kinderreiche Familien, die nach §53 Abgabenordnung förderberechtigt sind. Der Reisedienst ist bei der Berechnung beziehungsweise Ermittlung der Förderfähigkeit behilflich. Die Familien beteiligen sich an der Ferienwoche mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen diese selbst. 
 
Der Urlaub kann in dafür ausgewiesenen und bei Bedarf barrierefreien
Familienferienstätten, vorrangig in Nordrhein-Westfalen erfolgen:
Familienferienstätte St. Ludger, Dahlem-Baasem
Haus Maria in der Aue, Wermelskirchen
Heinrich Lübke Haus, Möhnesee-Günne
Matthias-Claudius-Haus, Meschede-Eversberg
Naturfreundehaus Käte Strobel; Gummersbach
Naturfreundehaus Teutoburg Bielefeld
 
Die Landesregierung ermöglicht zudem mit der neuen Corona-Schutzverordnung Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche. Davon sind auch die Ferienspielangebote, Stadtranderholungen und Ferienfahrten betroffen, die sich in den Sommerferien besonderer Beliebtheit erfreuen. „Kinder und Jugendliche haben während der Corona-Pandemie der letzten Monate viele Einschränkungen erfahren und vielfach auf Treffen mit Freunden verzichten müssen. Die vielfältigen Angebote der Kommunen und der freien Träger werden dafür sorgen, dass die bevorstehenden Sommerferien trotz aller Einschränkungen von Abenteuer und Spaß geprägt sein werden“, erklärte Minister Stamp.
 
Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe erhalten mit der neuen Coronaschutzverordnung einen Handlungsrahmen und Sicherheit, welche Angebote für Kinder und Jugendliche wieder möglich sind (§12 Coronaschutzverordnung). Das Land ermöglicht bei einer Inzidenz über 50 Gruppenangebote für junge Menschen im Freien für 20 Personen, soweit die Regelungen der Bundesnotbremse nicht greifen. Drinnen dürfen zehn statt wie bisher fünf junge Menschen die Angebote wahrnehmen. Eintägige oder mehrtägige Ferienangebote in Gruppen von 20 jungen Menschen werden ebenfalls wieder möglich. Voraussetzung zur Teilnahme ist der Nachweis eines negativen Tests, der auch als beaufsichtigter Selbsttest vorgenommen werden kann. Ferienfahrten werden mit festen Gruppen ermöglicht. Bei einer Teilnehmerzahl von über 50 jungen Menschen müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie das betreuende Personal in feste Gruppen von höchstens 25 Personen eingeteilt werden. Auch hier besteht eine Testpflicht zu Beginn und während der Fahrt zweimal wöchentlich. Bei einer Inzidenz über 35 bis 50 dürfen 30 junge Menschen draußen und 20 drinnen an den Angeboten teilnehmen. Bei einer Inzidenz bis 35 erhöht sich die Zahl der jungen Menschen, die draußen an Angeboten teilnehmen dürfen, auf 50 und drinnen auf 30 Personen.
 
Die Neuregelung ist unter Berücksichtigung der geltenden Hygiene- und Infektionsstandards möglich. Hierzu wird sich das Kinder- und Jugendministerium eng mit den Landesjugendämtern sowie den Trägern der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit abstimmen, so dass diese ihre vorhandenen Planungen weiterentwickeln können.
 
Minister Stamp: „Trotz der aktuellen Herausforderungen zeigen die bisherigen Rückmeldungen, dass es vor Ort eine große Bereitschaft gibt, ein möglichst vielfältiges Ferienangebot für Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Ich danke allen Beteiligten ausdrücklich für dieses Engagement.“
 
 
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